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Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 02: Vordruck Darlehensverpflichtung nach Art. 131a LV

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:09.04.2013
Fassung vom:09.04.2013
Gültig ab:09.04.2013
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 02: Vordruck Darlehensverpflichtung nach Art. 131a LV

ANLAGE 2

Haushalte 2014 - 2015

Stand:

Darlegung der Erforderlichkeit von Ausgaben und der Ausschöpfung von Einnahmequellen

Ressort:

Produktbereich / -gruppe

Nummer:


Bezeichnung:

Gesamtvolumen in Tsd. €:

Einnahmen:




2013:

(nachrichtl.)



2014:




2015:




Ausgaben:




2013:

(nachrichtl.)

VE:

(nachrichtl.)

2014:


VE:


2015:


VE:


Es handelt sich um Ausgaben aufgrund von

□ bundesgesetzlichen

□ landesverfassungsrechtlichen Vorgaben

□ sonstigen Bindungen (bitte darlegen, worin in sachlicher und finanzieller Hinsicht und für welchen Zeitraum die jeweilige Verpflichtung besteht)

Begründung: (hier ist insbesondere auch auf die Begründetheit der Höhe der Ausgaben einzugehen)

Bestätigung:

Alle Möglichkeiten zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellen wurden eingehend geprüft und sind ausgeschöpft.

(In Verantwortung des Ressorts)



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