Sie sind hier:
  • Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 05: Terminplan für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015, den Finanzrahmen 2012 - 2017 sowie den Berichten zum Sanierungsprogramm

Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 05: Terminplan für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015, den Finanzrahmen 2012 - 2017 sowie den Berichten zum Sanierungsprogramm

Außer Kraft

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:09.04.2013
Fassung vom:09.04.2013
Gültig ab:09.04.2013
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 30 LHO
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 05: Terminplan für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015, den Finanzrahmen 2012 - 2017 sowie den Berichten zum Sanierungsprogramm

ANLAGE 5

SF 20-2, 21-2

Terminplan zur Haushaltsaufstellung 2014/2015

Bremen, 05.04.2013

Stand: 05.04.2013

Federführung

Arbeitsschritte / Ereignis

Termin

Senat

Klausurtagung des Senats über Finanzrahmen 2012-2017 (einschl. Planungszeitraum bis 2020) sowie Eckwerte 2014/2015 einschl. Rahmendaten Brhv.

04.04.2013

11:00 Uhr bis open end

SF 20

Erstellung der Senatsvorlage “Finanzrahmen 2012-2017 sowie Eckwerte 2014/2015” (Versendung außerhalb üblicher Zeiten)

bis 08.04.2013

Senat

Beschluss über Finanzrahmen 2012 - 2017; Eckwertebeschluss 2014/2015 einschl. Aktualisierung der Investitionsplanung

09.04.2013

SF 01, 20

Nächster Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012-2016 einschl. Nachweis der Einhaltung der Obergrenze der Nettokreditaufnahme für das Vorjahr (Konsolidierungshilfe-Bericht)

30.04.2013

SF 20

Mai-Steuerschätzung (findet in Weimar statt)

06.-08.05.2013

Ressorts

Erarbeitung der Haushaltsvorentwürfe durch die Ressorts sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, sonst. Sondervermögen, AöR und Stiftungen (einschl. Beteiligung der Deputationen/Ausschüsse)

bis 11.06.2013

SF-Spiegel, Querschn.

Prüfung der Haushaltsvorentwürfe der Ressorts sowie der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, sonst. Sondervermögen, AöR und Stiftungen, Kurzanalyse durch SF

bis 16.07.2013

SF 20, 21, 25

Erstellung der Senatsvorlagen „Finanzplanung 2012-2017“, „Haushaltsentwurf 2014/2015“, „Wirtschaftspläne 2014/2015“

bis 06.08.2013

**** Sommerferien 2013****

27.06. - 07.08.2013

Senat

Beratung über die Finanzplanung 2012 – 2017 incl. Umsetzung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung einschl. Aussagen zum weiteren Sanierungspfad


Beratung über den Haushalt 2014/2015 (einschl. Ermächtigung für SF, auf beschlossener Grundlage Haushaltsentwürfe technisch aufzubereiten)


Beratung über die Wirtschaftspläne 2014/2015

13.08.2013

SF 21, 25, 32; LHK

Druckaufbereitung der Entwürfe (kamerale Pläne, Darlegung Art. 131aLV, Stellenpläne, Produktgruppenhaushalt, Wirtschaftspläne)


SF 21

Erstellung der Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft zur (formalen) Weiterleitung der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2014 und 2015 an die Bremische Bürgerschaft

bis 27.08.2013

Senat

Senatsbeschluss zur (formalen) Weiterleitung der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2014 und 2015 an die Bremische Bürgerschaft (einschl. Finanzplan 2012-2017)

03.09.2013

SF 01, 20

Stabilitätsbericht 2012

Anfang Sept. 2013

SF 01, 20

Weiterer Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012-2016

15.09.2013

parl. Verfahren

1. Lesung Bremische Bürgerschaft

(§ 30 LHO - Der Entwurf ist zuzuleiten “… in der Regel zu der auf den 1. September folgenden Parlamentssitzung”.

24.-26.09.2013

parl. Verfahren

Ausschussberatungen

Okt. / Nov. 2013

SF 20

Herbst-Steuerschätzung (findet in Bremerhaven statt)

voraussichtlich 05.-07. Nov. 2013

parl. Verfahren

2. Lesung Bremische Bürgerschaft

10./11.12.2013



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.