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Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 08: Übersicht der Standard-Haushaltsvermerke

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:09.04.2013
Fassung vom:09.04.2013
Gültig ab:09.04.2013
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 17 LHO, § 19 LHO
Richtlinien für die Aufstellung der Haushalte 2014/2015 - Anlage 08: Übersicht der Standard-Haushaltsvermerke

ANLAGE 8

HAUSHALTSVERMERKE

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung sollen möglichst standardisierte Haushaltsvermerke (HV) verwendet werden. Nachstehend sind die häufigsten HV mit ihrem festgelegten Wortlaut aufgeführt:

Lfd. Nr.

Haushaltsvermerk (Text)



EINNAHMEN UND/ODER AUSGABEN


1

Siehe zu xxx xx-x.



Bemerkung:

Nur wenn auf einen Vermerk zu einem Titel im selben Kapitel hingewiesen wird.


2

Siehe zu Hst. xxxx/xxx xx-x.



Bemerkung:

Nur wenn auf einen Vermerk zu einem Titel in einem anderen Kapitel hingewiesen wird.


3

Siehe zu Kap. xxxx.





Bemerkung:

Nur wenn auf einen Vermerk bei einem anderen Kapitel hingewiesen wird, der das ganze Kapitel betrifft.



EINNAHMEN


4

Zweckgebunden zur Deckung von Ausgaben bei xxx xx-x (und xxx xx-x).



Bemerkung:

Nur bei zweckgebundenen Einnahmen im engeren Sinne, d.h., wenn die Zweckbindung ausdrücklich in einem Gesetz vorgeschrieben ist oder vom Geldgeber gefordert wird (z. B. Spenden, Bundesmittel).

Auf der Ausgabeseite ist der HV dem Titel zuzuordnen, bei dem der Schwerpunkt der Ausgaben liegt. Bei den anderen Titeln nur den Hinweis “Siehe zu ...” (vgl. 1, 2, 3) einsetzen. Von Konstruktionen der Art, dass bei einer Haushaltsstelle sowohl nicht übertragbare Anschlagsmittel als auch aus zweckgebundenen Einnahmen herrührende und somit übertragbare Mittel verausgabt werden dürfen, ist grundsätzlich abzusehen.

Solche Ausgaben sind bei getrennten Haushaltsstellen auszuweisen.


Im Übrigen sind gemäß § 17 Abs. 3 LHO die mit zweckgebundenen Einnahmen korrespondierenden Ausgaben kenntlich zu machen. Siehe Klammerzusätze zu den nachfolgenden Nummern 10 bis 14.


Bei “Einnahmen” dürfen nur Haushaltsvermerke “Siehe zu ...” (vgl. 1, 2, 3) eingesetzt werden.



AUSGABEN


5

Hiervon .... EUR Dienstaufwandsentschädigung für ...... .



Bemerkung:

Sofern steuerfreie Dienstaufwandsentschädigungen gezahlt werden, haben die Behörden darauf zu achten, dass die entsprechenden Haushaltsvermerke angebracht werden.


6

Die Mittel sind übertragbar.



Bemerkung:

Entfällt



bei den Hauptgruppen 7 und 8 sowie bei den Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen (vgl. 4), weil diese gemäß § 19 LHO übertragbar sind.



bei den Titeln, die kraft Haushaltsgesetz übertragbar sind.


7

Einnahmen fließen den Mitteln zu.



Bemerkung:

Im Grundsatz nur bei zentraler Beschaffung.

Entfällt in den kraft Haushaltsgesetz geregelten Fällen.


8

Rückzahlungen fließen den Mitteln zu.



Bemerkung:

Nur in begründeten Ausnahmefällen.

Entfällt in den kraft Haushaltsgesetz geregelten Fällen.


9

Einnahmen aus dem Teilleistungsvertrag mit der Deutschen Post AG fließen den Mitteln zu.



Bemerkung:

Rabattgewährung bei Postdienstleistungen der Deutschen Post AG, die bei den Ausgaben für Geschäftsbedarf etc. (Gruppe 511) abgesetzt werden dürfen.


10

Gegenseitig deckungsfähig mit xxx xx-x (xxx xx-x und xxx xx-x).



Bemerkung:

Nur beim ersten Titel einsetzen. Bei anderen Titeln nur den Hinweis “Siehe zu ...” (vgl. 1, 2, 3) einsetzen. Übertragbare und nicht übertragbare Ausgaben dürfen nicht für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. Insofern ist beim nicht übertragbaren Ausgabetitel die Kombination mit 6 vorzunehmen.


11

Ausgaben (bei xxx xx-x, xxx xx-x und xxx xx-x) dürfen in Höhe der (zweckgebundenen) Einnahmen bei xxx xx-x (xxx xx-x und xxx xx-x) geleistet werden.



Bemerkung:

Korrespondierende Einnahme- und Ausgabetitel müssen gleich hohe Anschläge haben.


12

Mehrausgaben dürfen in Höhe der (zweckgebundenen) Einnahmen bei xxx xx-x geleistet werden.



Bemerkung:

Der Einnahmetitel darf keinen Anschlag haben. Der Anschlag beim Ausgabetitel darf ohne Rücksicht auf die Einnahmen ausgegeben werden. Bei zweckgebundenen Einnahmen ist bei diesem HV, sofern ihm eigene nicht übertragbare Ausgaben zugrunde liegen, der Zusatz “Die nicht verbrauchten zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar.” anzufügen, da nur Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen übertragbar sind.


13

Über ...... EUR hinaus dürfen Ausgaben (bei xxx xx-x, xxx xx-x und xxx xx-x) in Höhe der (zweckgebundenen) Einnahmen bei xxx xx-x (xxx xx-x und xxx xx-x) geleistet werden.



Bemerkung:

Der Betrag im Haushaltsvermerk (sogenannter Sockelbetrag) plus Einnahmeanschlag muss den Ausgabeanschlag (die Ausgabeanschläge) ergeben.

Bei zweckgebundenen Einnahmen ist bei diesem HV, sofern ihm eigene nicht übertragbare Ausgaben zugrunde liegen, der Zusatz “Die nicht verbrauchten zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar.” anzufügen, da nur Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen übertragbar sind.


14

Mehrausgaben dürfen in Höhe der (zweckgebundenen) Mehreinnahmen bei xxx xx-x geleistet werden.



Bemerkung:

Einnahme- und Ausgabetitel müssen Anschläge haben, die in der Höhe unabhängig voneinander sein können.

Bei zweckgebundenen Einnahmen ist bei diesem HV, sofern ihm eigene nicht übertragbare Ausgaben zugrunde liegen, der Zusatz “Die nicht verbrauchten zweckgebundenen Mehreinnahmen sind übertragbar.” anzufügen, da nur Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen übertragbar sind.


15

Ausgaben dürfen in Höhe von ... v. H. der (zweckgebundenen) Einnahmen bei xxx xx-x geleistet werden.


16

1.

Mehrausgaben dürfen in Höhe der Einnahmen bei xxx xx-x geleistet werden.


2.

Am Ende des Haushaltsjahres ist der Inventurwert des Lagers als abzusetzende Einnahmen zu behandeln und auf das neue Haushaltsjahr als Ausgabe zu übernehmen.



Bemerkung:

Gilt für Lagerkonten.

Es dürfen grundsätzlich nur die im Zusammenhang mit der Übernahme des vorjährigen Lagerbestandes erforderlichen Mittel veranschlagt und dementsprechend im Haushaltsvollzug Materialeinkäufe lediglich in Höhe der Einnahmen (ohne evtl. Verwaltungskostenzuschläge) bei der korrespondierenden Einnahmehaushaltsstelle getätigt werden; die Veranschlagung und Verausgabung von Mitteln für Schwund bzw. Bruch und zur Aufstockung des Lagers muss auf begründete und ggfs. näher zu erläuternde Ausnahmefälle beschränkt bleiben.




17

Die haushaltsgesetzliche Deckungsfähigkeit gilt nicht für diesen Titel.


Bemerkung:

Für den Fall, dass die produktgruppeninterne gegenseitige Deckungsfähigkeit für einen bestimmten Titel ausgeschlossen werden soll.


18

Einsparungen sind nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses zulässig.


Bemerkung:

Aus technischen Gründen in der Regel nur in Kombination mit 17 zulässig.

Bei begründeten Abweichungen von diesen Vorgaben sowie besonderen Haushaltsvermerken ist eine Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen vorzunehmen.



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