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Anlage 3
Verpflichtungserklärung für Praktikantinnen/
Praktikanten zur Ausführung der praktischen Tätigkeiten,
der Weisungsgebundenheit und der
Verschwiegenheitspflicht während eines Praktikums
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Durchführung eines Praktikums erschien
Frau/ Herr ____
und erklärte, dass
sie/er sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Durchführung der ihr/ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Verrichtungen verpflichtet und Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich behandelt,
sie/er den Weisungen folgt, die im Rahmen des Praktikums von den Anleiterinnen/Anleitern oder von anderen weisungsberechtigten Personen gegeben werden,
sie/er die in der Praktikumsdienststelle geltenden Vorschriften und Dienstanweisungen beachtet,
sie/er darüber belehrt wurde, dass es nach dem Bremischen Datenschutzgesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen,
sie/er über ein Dienstgeheimnis, das ihr/ihm im Rahmen des Praktikums anvertraut worden ist, Stillschweigen wahrt,
sie/er darauf hingewiesen wurde, dass bei Zuwiderhandlung mit der Hochschule Kontakt aufgenommen wird und dass es im Einzelfall zum sofortigen Abbruch des Praktikums kommen kann.
sie/er darauf hingewiesen wurde, dass die Verpflichtungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Dienstgeheimnisses auch nach Beendigung des Praktikums fortbestehen
v.g.u | geschlossen |
Unterschrift der/des | Unterschrift des |