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Richtlinien für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven - Anlage 01: Entgeltsätze für Fremdnutzer in Freizeiteinrichtungen

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:08.05.1996
Fassung vom:08.05.1996
Gültig ab:01.07.1996
Gültig bis:13.03.2007  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:5/4
Richtlinien für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven - Anlage 01: Entgeltsätze für Fremdnutzer in Freizeiteinrichtungen

Anlage
zu Punkt 2.4 der Nutzungsrichtlinien

Entgeltsätze für Fremdnutzer in Freizeiteinrichtungen

(gültig ab 01.07. 1996)

Die Nutzung endet in der Regel um 22.00 Uhr, wenn nicht anders vereinbart.

Art der genutzten
Räume

einmalige Nutzung an
einem Kalendertag

mehrmalige, nicht
unterbrochene Nutzung pro
Kalendertag

Gruppenräume

  23,00 Euro

  15,00 Euro

Werkräume (mit Geräten)

  41,00 Euro

  33,00 Euro

Großer Saal

205,00 Euro

179,00 Euro

Kleiner Saal

  82,00 Euro

  64,00 Euro



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