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Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. Januar 2016
Pauschaler Zuschuss pro Monat für Einrichtungsleitung (Ziffer 3.5., Absatz 2)
Anzahl der regelmäßig belegten Plätze | maximaler Zuschuss pro Monat |
ab 42 regelmäßig belegter Plätze | 764 € |
ab 56 regelmäßig belegter Plätze | 1.146 € |
ab 70 regelmäßig belegter Plätze | 1.528 € |
ab 84 regelmäßig belegter Plätze | 1.910 € |