Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen) - Anlage 02: Antragsvordruck

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen) - Anlage 02: Antragsvordruck

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:08.01.2014
Fassung vom:08.01.2014
Gültig ab:08.01.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2014 - Psychosoziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsfachdienst Bremen (IFD Bremen) - Anlage 02: Antragsvordruck

Anlage 2


Datum


(

An die
Senatorin für Finanzen
- Referat 33 -
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau/Herr

Name:

Anschrift:

Geburtsdatum:

( privat

( dienstlich

hat eine persönliche Beratung durch den Integrationsfachdienst - Fachbereich Berufsbegleitung - wahrgenommen, hat sich mit den umseitigen Verfahrens hinweisen einverstanden erklärt und beantragt eine berufsbegleitende Betreuung.

Anlass:

¨

auf eigenen Wunsch

¨

auf Wunsch der Dienststelle

¨

auf Anraten des amts- und vertrauensärztlichen Dienstes

Stellungnahme:

Zu dem Antrag auf psychosoziale Begleitung nimmt der Integrationsfachdienst - Fachbereich Berufsbegleitung - wie folgt Stellung (siehe Anlage):

________________
Datum

______________________________
Unterschrift der IFD-Fachkraft

_______________________________
Unterschrift der/des Antragstellers/-in

Verfahrenshinweise

Das Referat 33 – Personal und Stellenbörse – der Senatorin für Finanzen hat den Fachbereich Berufsbegleitung (IFD-B) des Integrationsfachdienstes Bremen beauftragt, für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ohne eine festgestellte Behinderung, ein berufsbegleitendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung zu stellen. Der IFD-B kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag berufsbegleitende Maßnahmen für Beschäftige und die Dienststellen durchführen.

Berichte und Stellungnahmen, die gemäß der Beauftragung vom IFD-B erstellt und dem Referat 33 zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Sozialdatenschutz und werden nicht Bestandteil der Personalakte des/der Beschäftigten.

Erfolgt die berufsbegleitende Maßnahme auf „eigenen Wunsch“ des/der Beschäftigten, werden Berichte vom Referat 33 nur mit ausdrücklichem Einverständnis des/der Beschäftigten (wird vom Referat 33 eingeholt), der Dienststelle oder dem ärztlichen Dienst auf Anforderung zur Kenntnis gegeben.

Erfolgt die berufsbegleitende Maßnahme „auf Empfehlung der Dienststelle“ und/oder „des amts- und vertrauensärztlichen Dienstes“, werden die Berichte vom Referat 33 auch ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Beschäftigten den genannten Stellen auf Anforderung zur Kenntnis gegeben

Der/Die Beschäftigte kann eine Kopie des Berichtes beim Referat 33 – Personal und Stellenbörse anfordern.

Rückfragen zur Beauftragung und zum Verfahren sind zu richten an:

Die Senatorin für Finanzen
Referat 33
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: office@finanzen.bremen.de



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.