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Anlage 2
Textbaustein für Bewerberinnen, die für eine Berufung in das Beamtenverhältnis vorgesehen sind. 1
Sie haben einen Antrag auf Berufung in das Beamtenverhältnis gestellt. Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe. Hierfür muss Ihre gesundheitliche Eignung auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens festgestellt werden. Die Begutachtung nimmt das Gesundheitsamt Bremen vor. Hierfür werden Angaben über Ihre Gesundheit benötigt. Es ist daher erforderlich, dass Sie den nachfolgenden Fragebogen vollständig und umfassend beantworten und diesen - ggf. mit Anlagen (siehe Ausführungen unten) - umgehend, jedoch spätestens bis zum (Datum) direkt dem Gesundheitsamt Bremen übersenden. Die Anschrift lautet:
Gesundheitsamt Bremen
Amtsärztlicher Dienst
Horner Straße 60/70
28203 Bremen
Das Gesundheitsamt erhält Kenntnis, dass Sie zur Abgabe des Fragebogens aufgefordert worden sind und überwacht den fristgerechten Eingang.
Ihre Angaben müssen wahr und vollständig sein. Werden Sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben in das Beamtenverhältnis berufen, führt dies in der Regel dazu, dass die Ernennung aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 12 Beamtenstatusgesetz zurückgenommen wird. Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.
Sofern Sie in den jeweils in den Fragen angegebenen Zeiträumen in ärztlicher Behandlung waren oder sind, legen Sie ergänzend zum ausgefüllten Fragebogen vorhandene Unterlagen dem Gesundheitsamt Bremen vor und entbinden zugleich Ihre Ärztinnen und / oder Ärzte mit dem als Anhang beigefügten Vordruck von ihrer Schweigepflicht. Sollten mehrere Erklärungen erforderlich sein, vervielfältigen Sie bitte den Vordruck zunächst in der erforderlichen Anzahl.
Das Gesundheitsamt Bremen wertet die Antworten und vorgelegten Unterlagen zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung aus und nimmt bei Bedarf Kontakt zu den von Ihnen genannten Ärztinnen und / oder Ärzten auf. Sollten danach Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt Bremen bestehen, erhalten Sie von dort eine Einladung mit einem konkreten Untersuchungstermin. Falls keine Untersuchung notwendig ist, wird die amtsärztliche Stellungnahme direkt an die beauftragende Personalstelle gesandt.
Sofern weitere Befundberichte oder Stellungnahmen von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten durch uns angefordert werden, sind die dadurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß § 85 Abs. 1 Bremisches Beamtengesetz ausschließlich zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens.