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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2018 - Freistellungen für ein berufsbegleitendes Studium nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz - Anlage: Mustervereinbarung

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:28.05.2018
Fassung vom:28.05.2018
Gültig ab:28.05.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 1 BremBZG, § 3 BremBZG, § 5 BremBZG, § 26 BremUrlVO
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2018 - Freistellungen für ein berufsbegleitendes Studium nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz - Anlage: Mustervereinbarung

Anlage zu RS 09/2018
Mustervereinbarung

Vereinbarung

zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch …

und

Frau/Herrn …

1.
Frau/Herr … wird in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) und § 26 der Bremischen Urlaubsverordnung im Zeitraum vom … bis … (Bildungszeitdoppeljahr beachten, § 3 Abs. 1 BremBZG) für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, individuellen Prüfungsvorbereitungen und die Erstellung von Studienarbeiten im Zusammenhang mit dem von Frau/Herrn … belegten Bachelor-/Masterstudiengang … an der Universität/Hochschule … bis zu zehn Arbeitstage freigestellt.
2.
Die Freistellung ist rechtzeitig nach den für das Antragsverfahren für Sonderurlaub in der Dienststelle geltenden Regeln zu beantragen. Der Antrag kann im Einzelfall abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.
3.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Freistellung der persönlichen und beruflichen Weiterbildung i.S. von § 1 Abs. 1 Bremisches Bildungszeitgesetzes (BremBZG) dient.
4.
Freistellungen nach Nr. 1 werden auf den Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem BremBZG angerechnet (§ 5 Abs. 1 BremBZG).

Bremen, den …



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