Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2018 - Freistellungen für ein berufsbegleitendes Studium nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz - Anlage: Mustervereinbarung
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2018 - Freistellungen für ein berufsbegleitendes Studium nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz - Anlage: Mustervereinbarung
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2018 - Freistellungen für ein berufsbegleitendes Studium nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz - Anlage: Mustervereinbarung
Anlage zu RS 09/2018 Mustervereinbarung
Vereinbarung
zwischen der Freien Hansestadt Bremen, vertreten durch …
und
Frau/Herrn …
1.
Frau/Herr … wird in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 1 des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) und § 26 der Bremischen Urlaubsverordnung im Zeitraum vom … bis … (Bildungszeitdoppeljahr beachten, § 3 Abs. 1 BremBZG) für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, individuellen Prüfungsvorbereitungen und die Erstellung von Studienarbeiten im Zusammenhang mit dem von Frau/Herrn … belegten Bachelor-/Masterstudiengang … an der Universität/Hochschule … bis zu zehn Arbeitstage freigestellt.
2.
Die Freistellung ist rechtzeitig nach den für das Antragsverfahren für Sonderurlaub in der Dienststelle geltenden Regeln zu beantragen. Der Antrag kann im Einzelfall abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.