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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 3a: Stundenentgelte (in Euro) für Ärzte (§ 41 TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:05.11.2020
Fassung vom:05.11.2020
Gültig ab:05.11.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 24/2020 - Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im TV-L ab 1. Januar 2021 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung - Anlage 3a: Stundenentgelte (in Euro) für Ärzte (§ 41 TV-L) (gültig ab 1. Januar 2021)

Anlage 3a zum Rundschreiben Nr. 24/2020

Stundenentgelte (in Euro) für Ärzte (§ 41 TV-L)

(gültig ab 1. Januar 2021)

   EG   

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

Stufe 5

Ä 1

   27,53   

   29,06   

   30,16   

   32,06   

   34,33   

Ä 2

36,20

39,20

41,84



Ä 3

45,24

47,87

51,64



Ä 4

53,14

56,91

59,91



Hinweis:

Bei Überstunden richtet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung nach der jeweiligen Entgeltgruppe und der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 2 (Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Nr. 5 Ziffer 1 TV-L)



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