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  • Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) über die analoge Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Angeboten in Kabelanlagen (Kabelbelegungsplan) - Anlage: Anlage zum Kabelbelegungsplan der brema vom 4. März 2015

Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) über die analoge Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Angeboten in Kabelanlagen (Kabelbelegungsplan) - Anlage: Anlage zum Kabelbelegungsplan der brema vom 4. März 2015

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Senatskanzlei
Erlassdatum:04.03.2015
Fassung vom:04.03.2015
Gültig ab:13.03.2015
Gültig bis:24.03.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 36 BremLMG
Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) über die analoge Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen und Angeboten in Kabelanlagen (Kabelbelegungsplan) - Anlage: Anlage zum Kabelbelegungsplan der brema vom 4. März 2015

Anlage zum Kabelbelegungsplan der brema vom 4. März 2015

Rang

Programmkategorie

Programm

tägliche Sendezeit






Must-Carry gemäß § 36 Abs. 2 BremLMG



1

Vollprogramm

ARD

ganztägig







2

Vollprogramm

ZDF

ganztägig







3

Vollprogramm mit regionalem Schwerpunkt (a)

NDR / rb tv

ganztägig







4

Vollprogramm mit kulturellem Schwerpunkt

3sat

ganztägig







5

Vollprogramm mit kulturellem Schwerpunkt

ARTE

ganztägig







6

Informationsprogramm

PHOENIX

ganztägig







7

allgemeines Unterhaltungsprogramm

Kinderkanal

6.00 - 21.00 Uhr







8

lokales Programm

Radio Weser TV

10.00 – 22.00 Uhr







9

Vollprogramm mit regionalem Schwerpunkt (b)

NDR Fernsehen Niedersachsen

18.00 - 20.00 Uhr







10

Vollprogramm mit Schwerpunkt Unterhaltung

Sat.1

ganztägig







11

Vollprogramm mit Schwerpunkt Unterhaltung

RTL

ganztägig







12

Vollprogramm mit Schwerpunkt Unterhaltung

VOX

ganztägig







13

Vollprogramm mit Schwerpunkt Unterhaltung

ProSieben

ganztägig







Belegung von Kabel Deutschland gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 BremLMG



14

allgemeines Unterhaltungsprogramm

RTL NITRO

ganztägig







15

fremdsprachiges Programm

BBC World News

22.00 – 10.00 Uhr







16

Programm mit Schwerpunkt Dokumentation und Beratung

Servus TV

18.00 – 6.00 Uhr







17

allgemeines Unterhaltungsprogramm

Disney Channel

10.00 – 22.00 Uhr







18

Teleshoppingprogramm

QVC

ganztägig







19

Teleshoppingprogramm

Channel 21

ganztägig







20

Teleshoppingprogramm

1-2-3.tv

ganztägig







21

Teleshoppingprogramm

HSE 24

6.00 – 18.00 Uhr







restliche Programme zur Auswahl gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2 BremLMG



22

1. Sport-Unterhaltungsprogramm

Eurosport

ganztägig







23

4. allgemeines Unterhaltungsprogramm

RTL II

ganztägig







24

2. Informationsprogramm

N24

ganztägig







25

5. allgemeines Unterhaltungsprogramm

kabel eins

ganztägig







26

6. allgemeines Unterhaltungsprogramm

TELE 5

ganztägig







27

3. Informationsprogramm

n-tv

ganztägig







28

2. Sport-Unterhaltungsprogramm

SPORT1

ganztägig







29

7. allgemeines Unterhaltungsprogramm

Super RTL

ganztägig







30

8. allgemeines Unterhaltungsprogramm

VIVA / Comedy Central

ganztägig







31

9. allgemeines Unterhaltungsprogramm

sixx

ganztägig







32

10. allgemeines Unterhaltungsprogramm

Nickelodeon

ganztägig







33

Musik-Unterhaltungsprogramm

Deutsches Musik Fernsehen

06.00 – 18.00 Uhr







34

2. Programm mit Schwerpunkt Dokumentation und Beratung

DMAX

21.00 – 06.00 Uhr







35

4. Informationsprogrammm

euronews

22.00 – 10.00 Uhr







36

3. Programm mit Schwerpunkt Dokumentation und Beratung

Bibel TV

20.00 – 06.00 Uhr








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