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Anlage 2 zur Satzung der KZV Bremen
ENTSCHÄDIGUNGSORDNUNG
für die Mitglieder der Organe der KZV Bremen
Die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes der KZV Bremen erhalten keine Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten in Organen, Ausschüssen oder weiteren Gremien der KZV Bremen.
Der Vorsitzende der Vertreterversammlung erhält eine Aufwandsentschädigung von 11.630 € (gerundet auf volle 10 €) pro Jahr bzw. 2.908 € pro Quartal.
Übernehmen Mitglieder der Vertreterversammlung weitere Aufgaben in Ehrenämtern, Ausschüssen oder Gremien der KZV Bremen, gelten folgende Entschädigungsbeträge:
Wechselt der Vorsitz im Laufe eines Quartals, so tritt die Anspruchsberechtigung des neuen Vorsitzenden mit Beginn des Folgequartals in Kraft.
Die Überweisung von Aufwandsentschädigungen erfolgt quartalsweise zu Beginn des zweiten Quartalsmonats auf ein durch den Empfänger zu benennendes Konto.
Die Auszahlung erfolgt per Dauerauftrag.
Diese Aufwandsentschädigungsordnung gilt mit Wirkung ab dem 19. Mai 2022 unbefristet bis zu einer geänderten Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung der KZV im Lande Bremen.
Beschlossen auf der Vertreterversammlung der KZV Bremen am 18. Mai 2022
Andreas Bösch
Vorsitzender der Vertreterversammlung