Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen (KZV Bremen) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Anlage 2: Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Organe der KZV Bremen

Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen (KZV Bremen) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Anlage 2: Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Organe der KZV Bremen

Außer Kraft

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Erlassdatum:24.06.2022
Fassung vom:24.06.2022
Gültig ab:13.07.2022
Gültig bis:21.12.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen (KZV Bremen) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Anlage 2: Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Organe der KZV Bremen

Anlage 2 zur Satzung der KZV Bremen

ENTSCHÄDIGUNGSORDNUNG
für die Mitglieder der Organe der KZV Bremen

I. Vorstand

Die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes der KZV Bremen erhalten keine Aufwandsentschädigungen für Tätigkeiten in Organen, Ausschüssen oder weiteren Gremien der KZV Bremen.

II. Entschädigungen

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung erhält eine Aufwandsentschädigung von 11.630 € (gerundet auf volle 10 €) pro Jahr bzw. 2.908 € pro Quartal.

Übernehmen Mitglieder der Vertreterversammlung weitere Aufgaben in Ehrenämtern, Ausschüssen oder Gremien der KZV Bremen, gelten folgende Entschädigungsbeträge:

Abbildung

Wechselt der Vorsitz im Laufe eines Quartals, so tritt die Anspruchsberechtigung des neuen Vorsitzenden mit Beginn des Folgequartals in Kraft.

III. Auszahlung

Die Überweisung von Aufwandsentschädigungen erfolgt quartalsweise zu Beginn des zweiten Quartalsmonats auf ein durch den Empfänger zu benennendes Konto.

Die Auszahlung erfolgt per Dauerauftrag.

IV. Inkrafttreten

Diese Aufwandsentschädigungsordnung gilt mit Wirkung ab dem 19. Mai 2022 unbefristet bis zu einer geänderten Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung der KZV im Lande Bremen.

Beschlossen auf der Vertreterversammlung der KZV Bremen am 18. Mai 2022

Andreas Bösch
Vorsitzender der Vertreterversammlung



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.