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Anhang Zahnärzte
[Anhang Zahnärzte]
1)Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der zahnärztlichen Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil. Die Prüfung beginnt mit dem theoretischen Teil, wobei der praktische Teil nur abgelegt werden kann, wenn der theoretische Teil bestanden wurde. Jeder Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden.
2)Der theoretische Teil besteht aus einer mündlichen Prüfung, die als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung mit bis zu vier Teilnehmern durchgeführt wird. Der theoretische Prüfungsteil dauert pro Prüfungsteilnehmer mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten. Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Zur Prüfung können Modelle, prothetische Arbeiten, Röntgenbilder etc. hinzugezogen werden.
3)Der praktische Teil soll nicht mehr als vier Stunden dauern. Er umfasst die Inhalte der Prüfung nach der Prüfungsordnung für Zahnärzte.