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  • Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 1a: Bescheinigung (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 1a: Bescheinigung (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:01.07.2024
Fassung vom:01.07.2024
Gültig ab:06.07.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 1a: Bescheinigung (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

Anlage 1a

Bescheinigung

(Vorname Name ..................), geboren am .......... ist für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zugelassen worden. Während der Einführungszeit wurden der o.g. Beamtin / dem o.g. Beamten Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, die entsprechende Fach- und Methodenkompetenzen erfordern.



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