- 1.
Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht: drei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.
- 2.
Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht: drei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben und in der Form einer Fallbearbeitung haben.
- 3.
Öffentliche Finanzwirtschaft/ Betriebs- und Volkswirtschaftslehre: vier bewertete Leistungsnachweise, davon drei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.
- 4.
Recht des öffentlichen Dienstes/Personalentwicklung: zwei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.
- 5.
Verwaltungslehre/Organisationsentwicklung mit Offenheit, Kreativität und Wahrnehmungsfähigkeit: drei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.
- 6.
Rechtslehre/Zivilrecht: zwei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.
- 7.
Soziale Sicherung: zwei bewertete Leistungsnachweise, davon zwei unter Aufsicht anzufertigende Klausuren. Eine dieser Klausuren muss einen Umfang von 240 Minuten haben.