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  • Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3a: Prüfungszeugnis Beamte (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3a: Prüfungszeugnis Beamte (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:01.07.2024
Fassung vom:01.07.2024
Gültig ab:06.07.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3a: Prüfungszeugnis Beamte (Verwaltungsspezialistin/Verwaltungsspezialist)

Anlage 3a

Wappen der Freien Hansestadt Bremen

Prüfungszeugnis

Vorname Name

geboren am ...

hat am...

die Prüfung im Rahmen des Aufstiegslehrgangs nach § 26 Absatz 2 der Bremischen Laufbahnverordnung bestanden.

Damit hat die oben genannte Person den Abschluss

„Verwaltungsspezialistin“ oder „Verwaltungsspezialist“

erworben.

Während der Einführungszeit wurden der oben genannten Person Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, die entsprechende Fach- und Methodenkompetenzen erfordern.

Damit hat die oben genannte Person die beschränkte Laufbahnbefähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ erworben.

Der Umfang, der Inhalt und die Anforderungen des Aufstiegslehrgangs sowie der Prüfung sind in der Anlage zu diesem Prüfungszeugnis aufgeführt.

Bremen, den

Die oder der Vorsitzende

Der Senator für Finanzen



des Prüfungsausschusses

Im Auftrag



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