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Anlage 3b
Wappen der Freien Hansestadt Bremen
Prüfungszeugnis
Vorname Name
geboren am ...
hat am...
die Prüfung nach § 26 Absatz 2 der Bremischen Laufbahnverordnung bestanden.
Damit hat die oben genannte Person den Abschluss
„Verwaltungsspezialistin“ oder „Verwaltungsspezialist“
erworben.
Der Umfang, der Inhalt und die Anforderungen des Aufstiegslehrgangs sowie der Prüfung sind in der Anlage zu diesem Prüfungszeugnis aufgeführt.
Bremen, den
Die oder der Vorsitzende | Der Senator für Finanzen |
des Prüfungsausschusses | Im Auftrag |