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Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 4c: Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 4a und 4b

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:01.07.2024
Fassung vom:01.07.2024
Gültig ab:06.07.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 4c: Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 4a und 4b

Anlage zu Prüfungszeugnis nach Anlagen 4a und 4b

Der zweite Teil des Lehrgangs umfasste insgesamt 370 Stunden und beinhaltete folgende Fachgebiete:

1.
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft (40 Stunden)
-
Finanzielle Situation in Bremen und daraus resultierende Entwicklungen
-
Steuerverteilung und Finanzausgleich
-
Verwaltungsvereinbarung zum Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen als Ergebnis der Föderalismusreform II
-
Entwicklungen im Haushaltsrecht
-
Controlling in der bremischen Verwaltung
-
Geschäftsberichte der Freien Hansestadt Bremen
-
Strukturpolitik in Bremen
2.
Personalmanagement/ -wirtschaft (20 Stunden)
-
Betriebliches und überbetriebliches Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht
-
Europäisches Arbeits- und Sozialrecht
-
Personalmanagement
3.
Verwaltungsmanagement (40 Stunden)
-
Führung, Führungskonzeptionen und -techniken
-
Konstruktive Gesprächsführung
-
Sitzungs- und Konferenztechnik
4.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht (20 Stunden)
-
Modul 1 Verfassungsrecht
-
Modul 2 Verwaltungsrecht
5.
Projektmanagement, Wissenschaftliches Arbeiten (30 Stunden)
-
Grundlagen der Projektarbeit und des Projektmanagements / der Projektplanung
-
Projektthema
-
Projektbeginn
-
Projektarbeitsphase
-
Projektpräsentation und –abschluss
6.
Projekt (118 Stunden)

Es soll eine aktuelle Aufgabenstellung/Problemstellung aus der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen in Projektteams bearbeitet werden. Anregungen aus Behörden und Ämtern in Bremen sind nach Möglichkeit bei der Themenwahl zu berücksichtigen. Schwerpunkte können aus den Bereichen Verwaltungsmanagement, Personalwirtschaft/-management, Verfassungs-/Verwaltungsrecht und Verwaltungsbetriebswirtschaft/Öffentliche Finanzwirtschaft gewählt werden. Vorrangig sollen interdisziplinär zu bearbeitende Projektthemen ausgewählt werden. Die Projektthemen haben grundsätzlich einen Bezug zu den theoretischen Inhalten der Fortbildungsmaßnahme. Im Rahmen der Projektarbeit sollen die in der Fortbildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse im Projektmanagement und im wissenschaftlichen Arbeiten angewendet werden. Die Projektergebnisse werden in einer Projektarbeit dargestellt und präsentiert.

7.
Vertiefung des Schwerpunktthemenbereichs (12 Stunden)

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertiefen die Inhalte aus den Veranstaltungen Verwaltungsmanagement, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Personalmanagement/-wirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre/Öffentliche Finanzwirtschaft und setzen individuelle Schwerpunkte, die bei der Themenfindung/-entwicklung für die praktische Prüfungsarbeit dienlich sind. Die Lerninhalte orientieren sich an aktuellen Themen aus der bremischen Verwaltung, fachspezifischen Anforderungen und den Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Prüfung bestand aus

-
der Anfertigung einer praktische Prüfungsarbeit (2 Monate Bearbeitungszeit) und
-
einem Kolloquium (45 Minuten)


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