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Muster
Merkblatt zur gesetzlichen Rentenversicherung u. privaten Altersvorsorge von Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege
Gesetzliche Rentenversicherung
Der Gesetzgeber hat im SGB VIII für Tagespflegepersonen der Kindertagespflege den Anspruch auf die hälftige Erstattung gesetzlicher Pflichtbeiträge festgeschrieben. Diese Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven für mindestens ein Kind, Leistungen nach SGB VIII gewährt.
Besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nachgewiesene Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge auf Antrag hälftig übernommen. Die Altersvorsorge ist in diesem Fall nicht auf Angebote der gesetzlichen Rentenversicherer beschränkt, auch die Förderung privater Vorsorgeformen ist möglich. Im Land Bremen gilt als angemessene Höhe der Aufwendungen zur Zeit ein Betrag von bis zu 79,60 € monatlich, der Zuschuss beträgt damit maximal 39,80 € monatlich.
Die Erstattungsbeträge sind steuerfrei.
Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Jugendämter Bremen oder Bremerhaven für mindestens ein Kind, Leistungen nach SGB VIII gewährt.
Die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung sind bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
Die Angemessenheit einer privaten Anlageform wird in Bremen/ Bremerhaven anhand der nachfolgenden Bedingungen geprüft.
oder der Versicherer bescheinigt, dass
Bei privaten Anlageformen soll in der Regel zwischen dem Abschluss eines Vertrages und dem Eintritt des regulären Rentenalters ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegen oder bei ununterbrochener Beitragszahlung eine Garantierente von mindestens 30 Euro monatlich erzielt werden, um nicht rentable Vereinbarungen zu vermeiden.
Es können sowohl bereits bestehende Verträge als auch neu abgeschlossene Verträge ab Antragstellung bezuschusst werden, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dies muss der Anbieter der Anlage auf einem entsprechenden Formblatt bestätigen.