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Muster
Merkblatt zur privaten Unfallversicherung von Pflegeeltern in der Vollzeitpflege
Der Gesetzgeber hat im SGB VIII für Pflegepersonen der Vollzeitpflege den Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen festgeschrieben. Wochenpflegestellen sind in Bremen den Vollzeitpflegestellen gleichgestellt. Im Gegensatz zur Tages- und Übergangspflege unterliegen diese Pflegestellen in der Regel nicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Dadurch sind die Beiträge je nach Versicherungsleistung, die mit einem privaten Versicherer frei vereinbart werden können, nach oben offen. Eine Übernahme im Rahmen der Jugendhilfe kann jedoch nur in angemessenem Umfang erfolgen. Maßstab ist hier der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegepersonen. Dieser beträgt ca. 80 € jährlich – unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder. Für die Übernahme von Beiträgen der privaten Unfallversicherung wird weiter berücksichtigt, dass diese umfassenden Versicherungsschutz in allen Lebensbereichen – sowohl privat als auch beruflich – bietet.
Die Kosten für eine Unfallversicherung werden bei Paaren, die die Pflege gemeinsam ausüben, für beide Pflegeeltern übernommen. Als angemessen werden folgende Beträge anerkannt:
Prämienanteile für andere mitversicherte Personen werden nicht übernommen.