In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli 2013, also in der Brut- und Setzzeit, dürfen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes nur an der Leine geführt werden. Dazu gehört in Bremen zum Beispiel die Hemelinger Marsch.