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Anti-Korruptionsregeln gelten jetzt auch für bremische Gesellschaften
Kurzbeschreibung
Die Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen unterliegen jetzt auch den Regeln der Korruptionsbekämpfung, wie sie bereits für den öffentlichen Dienst bestehen. Der Senat hat heute (26.02.2013) dazu eine neue Vorschrift beschlossen.
Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport