Seit Anfang dieses Jahres hat die Lohnsteuerkarte in Papierform ausgedient. Bundesweit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu nutzen. Papier-Ersatzbescheinigungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.