Um einem Mangel an Ausbildungsplätzen entgegenzutreten und die Zahl der Auszubildenden zu erhöhen, hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen im April 2015 beschlossen, ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildung in den Altenpflegeberufen einzuführen.
Das am 01.07.2015 eingeführte Verfahren sieht vor, dass die Kosten für die Ausbildung von qualifiziertem Altenpflegepersonal auf alle Pflegeeinrichtungen und -dienste in Bremen und Bremerhaven gleichermaßen umgelegt werden. So soll erreicht werden, dass die ausbildenden Betriebe und deren Bewohner/innen bzw. Patienten/innen nicht finanziell benachteiligt sind gegenüber den Einrichtungen, die nicht selbst ausbilden.