Bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie im übrigen Außenbereich der Stadtgemeinde Bremen
Bauaufsichtliches Einschreiten in Dauerkleingärten, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sowie im übrigen Außenbereich der Stadtgemeinde Bremen
Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 20. April 2004