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Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Veröffentlichungsdatum:28.09.2024 Inkrafttreten29.09.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1279
Bezug (Rechtsnorm)BremPPV § 38, BremPPV § 40
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) (Brem.ABl. 2024, S. 1279)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Erlassdatum:26.09.2024
Fassung vom:26.09.2024
Gültig ab:29.09.2024
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 38 BremPPV, § 40 BremPPV
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 1279
Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bekanntmachung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen,
Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Aufgrund § 38 Absatz 1 Satz 4 und § 40 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung bekannt:

Indexzahl und aktuelle anrechenbare Bauwerte nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV

Die Indexzahl, mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der BremPPV (Bezugsjahr 2010 = Indexzahl 100) ab dem 1. Oktober 2024 zu vervielfältigen sind, beträgt 180,24.

Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.

Tabelle der aktuellen anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Oktober 2024

Gebäudeart

aktuelle
anrechenbare
Bauwerte
in € / m
3

1.

Wohngebäude

204

2.

Wochenendhäuser

178

3.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

274

4.

Schulen

260

5.

Kindertageseinrichtungen

233

6.

Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten

233

7.

Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten

270

8.

Krankenhäuser

303

9.

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

233

10.

Hallenbäder

251

11.

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel - Konstruktionen und mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19


11.1

bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt

99

11.2

der 2 500 m übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3

83

11.3

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m3

68

11.4

der 50 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

34

12.

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

153

13.

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

137

14.

mehrgeschossige Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt2)

207

15.

mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt2)

180

16.

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

150

17.

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

180

18.

Tiefgaragen

278

19.

Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude

72

20.

Gewächshäuser


20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

54

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

31

Bremen, den 26. September 2024

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung


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