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Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Veröffentlichungsdatum:13.09.2016 Inkrafttreten14.09.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 859
Bezug (Rechtsnorm)§ 38, § 40
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV) (Brem.ABl. 2016, S. 859)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:07.09.2016
Fassung vom:07.09.2016
Gültig ab:14.09.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 38 , § 40
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 859
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Bekanntmachung
des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr
zur Bremischen Verordnung über die Prüfingenieurinnen,
Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (BremPPV)

Aufgrund § 30, § 38 Absatz 1 Satz 4 und § 40 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 7. Januar 2016 (Brem.GBl. S. 41) gibt der der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bekannt:

1.
 Preisindexzahl (Rohbauwert) nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
Die Preisindexzahl mit der nach § 38 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die Rohbauwerte der Anlage 1 der BremPPV ab dem 1. Oktober 2016 zu vervielfältigen sind, beträgt 111,33.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden Rohbauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühr für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2010 = Preisindexzahl 100

Preisindexzahl 111,33

gültig ab 1. Oktober 2016

Gebäudeart

anrechenbare Bauwerte in € / m3

1.

Wohngebäude

126

2.

Wochenendhäuser

110

3.

Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen

169

4.

Schulen

160

5.

Kindertageseinrichtungen

144

6.

Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten

144

7.

Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten

167

8.

Krankenhäuser

187

9.

Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos

144

10.

Hallenbäder

155

11.

eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen und mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19


11.1

bis 2 500 m3 Brutto-Rauminhalt

61

11.2

der 2 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m3

51

11.3

der 5 000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

42

12.

konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten

95

13.

konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude

85

14.

mehrgeschossige Verkaufsstätten und Lagergebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

128

15.

mehrgeschossige Fabrik- und Werkstattgebäude mit nicht mehr als 50 000 m3 Brutto-Rauminhalt

111

16.

eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen

92

17.

mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen

111

18.

Tiefgaragen

171

19.

Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude

45

20.

Gewächshäuser


20.1

bis 1 500 m3 Brutto-Rauminhalt

33

20.2

der 1 500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt

19

2.
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. Juli 2016 5 981,53 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 ergibt sich nach § 40 Absatz 5 Satz 3 und 4 der BremPPV dadurch ein Stundensatz von 102,00 Euro.

Bremen, den 7. September 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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