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Beschluss: Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2023
Kurzbeschreibung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bewertet Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten, die nach Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Auftrag im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verarbeitet werden, datenschutzrechtlich wie folgt:
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz