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Bremen und Niedersachsen lockern Residenzpflicht für Asylbewerber
Kurzbeschreibung
Der Bremer Senat und die Niedersächsische Landesregierung haben heute (19.03.2013) Rechtsverordnungen erlassen, mit denen es Ausländerinnen und Ausländern erlaubt wird, sich während ihrer Asylverfahren vorübergehend in dem Gebiet des jeweils anderen Landes aufzuhalten.
Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport