Das Ortsamt möge zum Schutze der Gesundheit der Kinder eine Bestandsaufnahme der Sonnenschutzbedarfe an Spielplätzen, Kindergärten und Tagesstätten, sowie Horte und Schulen erheben. Hieraus sollen die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet und die Umsetzung veranlasst werden.