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Bundestagswahl 2013: Einspruch gegen Auskünfte an Parteien zur Wahlwerbung möglich
Kurzbeschreibung
Wahlberechtigte können dagegen Einspruch einlegen, dass die Meldebehörde ihre Daten zum Zwecke der Wahlwerbung an die Parteien und Wählervereinigungen weitergibt. Darauf macht jetzt das Stadtamt anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl aufmerksam.
Ressort
Der Senator für Inneres und Sport
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Inneres und Sport