Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erinnert angesichts der bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Pandemie und der damit auch im Bereich des Datenschutzes einhergehenden Grundrechtseingriffe an das grundlegende rechtsstaatliche Erfordernis, diese Eingriffe fortlaufend kritisch zu bewerten und zu evaluieren.