Um den Ausbau der Photovoltaik im Land Bremen zu beschleunigen, verpflichtet das Bremer Solargesetz (BremSolarG) ab dem 1. Juli 2024 die Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden in bestimmten Fällen dazu, Photovoltaikanlagen zu installieren. Diese Vorgabe greift, sobald im Zuge einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 80 Prozent der obersten Dachschicht erneuert werden.