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- Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden!
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden!
Pressemitteilung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 26. Juni 2013
Kurzbeschreibung
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist äußerst besorgt angesichts der Enthüllungen über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des us-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes. Es steht im Raum, dass ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Menschen in Deutschland ohne ihr Wissen von diesen Geheimdiensten überwacht wird.
Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz