Die Datensätze enthalten die Anlagen 2 bis 5 des Zuwendungsberichts.
Beschreibung
Der Senat legt entsprechend § 11 des Haushaltgesetzes (Land) und § 12 des Haushaltsgesetzes (Stadtgemeinde Bremen) periodisch einen Zuwendungsbericht vor, in dem alle Zuwendungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen erfasst sind. Der Bericht stellt alle Empfängerinnen und Empfänger von bewilligten Zuwendungen im Berichtszeitraum dar und gibt einen detaillierten Überblick über die Verwendung öffentlicher Gelder im Wege der Zuwendung nach den §§ 23, 44 Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen – LHO.
Eine Auflistung aller Zuwendungsempfänger/-empfängerinnen in alphabetischer Reihenfolge findet sich in der Anlage 2. Die unabweisbaren Ausnahmen vom Besserstellungsverbot für den Zuwendungsbericht 2016 sind in der Anlage 3 zusammengefasst. In Anlage 4 sind die noch nicht vorgelegten, nicht vollständig vorgelegten oder noch nicht geprüften Verwendungsnachweise des Jahres 2015 aufgeführt. In Anlage 5 sind – soweit möglich – die in ZEBRA erfassten, festen Indikatoren für die Zielerreichung der Förderrichtlinien sowie für die geschlechtsspezifischen Kennzahlen ausgewiesen.