Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat heute ihre Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz veröffentlicht. In ihrer Entschließung weisen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass die sich dynamisch entwickelnde Digitalisierung zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt führt, die neue Möglichkeiten von Verhaltens- und Leistungskontrollen ermöglichen.