Angesichts der Berichte über die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen ausländischer Geheimdienste, insbesondere der US-amerikanischen National Security Agency (NSA), weist die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder auf die Befugnisse hin, die den Aufsichtsbehörden beim internationalen Datenverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland und Drittstaaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der europäischen Datenschutzrichtlinie bereits jetzt zustehen.