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Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
Kurzbeschreibung
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Borgfeld
Ansprechperson
Ortsamt Borgfeld
Borgfelder Landstr. 21
28357 Bremen
Tel.: +49 421 361-3087 / 13090
Fax: +49 421 361-15887
E-Mail:
office@oaborgfeld.bremen.de