Dienstanweisung Nr. 421 Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
Dienstanweisung Nr. 421 Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
Dienstanweisung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 28. September 2012