Durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) zum 01. Mai 2004 ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt worden. Anders als zuvor gilt diese Regelung nun für alle Mitarbeiter/innen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und
Beamte sowie für Auszubildende und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) und nicht nur für schwerbehinderte Menschen. Diese Dienstvereinbarung konkretisiert das betriebliche Eingliederungsmanagement. Sie wendet sich an Personen und Beschäftigungsstellen bei der Stadt Bremerhaven, die für dieses
Verfahren verantwortlich sind (insbesondere die direkten Vorgesetzten und das Personalamt).