Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und plant in diesem Zusammenhang einen einfacheren Zugriff auf dort gespeicherte personenbezogene Daten. Nach Auffassung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) darf dieses Vorhaben nicht zur Einführung von einheitlichen, verwaltungsübergreifenden Personenkennzeichen beziehungseise Identifikatoren führen.