Die Bremische Verwaltung hat pro Ressort eine Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, die Anträge nach dem BremIFG stellen möchten.
Zusätzlich kann die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit angerufen werden, wenn das Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt angesehen wird. Die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wird von der Landesbeauftragten für Datenschutz wahrgenommen. Sie kontrolliert die Einhaltung des BremIFG bei der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Neben dem Informationsfreiheitsgesetz ermöglichen auch das Bremische Umweltinformationsgesetz das Recht auf Zugang zu Informationen.