Da eine SARS-CoV-2-Infektion teilweise mit einer spezifisch erhöhten Körpertemperatur der infizierten Person einhergeht, werden zunehmend elektronische Geräte zur Temperaturerfassung als Mittel der Zutrittssteuerung zu bis dahin öffentlich zugänglichen Räumen oder zu Arbeitsstätten eingesetzt.
Der Beschluss betrifft den Einsatz von Wärmebildkameras beziehungsweise elektronischer Temperaturerfassung zur Steuerung oder aus Anlass des Zugangs zu Flughäfen, Geschäften, Behörden und Arbeitsstätten im Rahmen der Corona-Pandemie.