Erfolgreiche Suchtprävention ergibt sich aus „der gewissenhaften, vernünftigen und systematischen Nutzung vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, des Erfahrungswissens der Praxis und dem subjektiven
Wissen der Zielgruppen bei der Planung und Umsetzung suchtpräventiver Maßnahmen“ (Kölner Memorandum, S. 3). Deshalb ist die Gewinnung neuen Wissens Aufgabe sowohl der Forschung als auch der Praxis. In der im Anhang zu findenden Präambel werden die wichtigsten Aussagen und Empfehlungen des Memorandums übersichtlich und komprimiert dargestellt.