An der Entwidmung besteht aus haushalts- und verkehrssicherungsrechtlichen sowie städteplanerischen Gründen ein hohes und besonderes öffentliches Interesse. Weiter dient die Maßnahme der Standortsicherung der anliegenden Wirtschaftsunternehmen, so dass die Maßnahme auch der Wirtschaftsförderung und der Sicherung und Stärkung der bremischen Hafenstruktur dient.