Die folgenden Empfehlungen konkretisieren und ergänzen das 2014 erschienene „Kölner Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen“1 (im Folgenden: Kölner Memorandum) für die suchtpräventive Praxis. Sie basieren auf einer Evaluation des Kölner Memorandums, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gefördert wurde. Die Empfehlungen sollen als Handlungsanleitung Fachkräften und Leiter_innen von Fachstellen für Suchtprävention und Prävention von Glücksspielproblemen sowie bei Bedarf auch ihren Multiplikator_ innen2 helfen, die Qualität der Suchtprävention und ihre nachhaltige Wirksamkeit zu sichern und damit eine evidenzbasierte Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.