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Der Magistrat verkündet die nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 der Bremischen Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 - 9233-b-1) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2016 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung:
Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 20 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 4 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie die Straßen An der Geeste zwischen Ludwigstraße und Columbusstraße, Marienstraße, Van-Ronzelen-Straße und den Max-Eyth-Platz.
Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße.
In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 4,00 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: Am Alten Vorhafen, An der Geeste zwischen Columbusstraße und Weserfähre, Deichstraße zwischen Lloydstraße und Fährstraße, Löningstraße, Osterstraße, Rigaer Straße, Rampenstraße, Kurze Straße, Grabenstraße, Sielstraße.
In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 10 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.
Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.
(1) Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 104) außer Kraft.
Bremerhaven, den 30. März 2017
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister