Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) vom 30. März 2017

Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung)

Parkgebührenordnung

Veröffentlichungsdatum:02.05.2017 Inkrafttreten03.05.2017
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 170
Zitiervorschlag: "Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) vom 30. März 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 170)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BRHParkGebO BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHParkGebO BR 2017
Ausfertigungsdatum:30.03.2017
Gültig ab:03.05.2017
Dokumenttyp: Gebührenordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2017, 170
Gliederungs-Nr:-
Gebührenordnung für die Nutzung von
öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven
(Parkgebührenordnung)
Vom 30. März 2017
Zum 20.12.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet die nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 der Bremischen Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. S. 201 - 9233-b-1) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. November 2016 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1
Geltungsbereich

Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bremerhaven werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2
Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven

Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:

1.

In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 20 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 4 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt mit Ausnahme der in Ziffer 2 genannten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie die Straßen An der Geeste zwischen Ludwigstraße und Columbusstraße, Marienstraße, Van-Ronzelen-Straße und den Max-Eyth-Platz.

Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße.

2.

In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 4,00 Euro.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: Am Alten Vorhafen, An der Geeste zwischen Columbusstraße und Weserfähre, Deichstraße zwischen Lloydstraße und Fährstraße, Löningstraße, Osterstraße, Rigaer Straße, Rampenstraße, Kurze Straße, Grabenstraße, Sielstraße.

3.

In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 50 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 10 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 3,50 Euro.

Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten.


Einzelansicht Seitenanfang

§ 3
Inkrafttreten

(1) Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven vom 12. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 104) außer Kraft.

Bremerhaven, den 30. März 2017

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.