Die EU-Kommission beabsichtigt, technische Verfahren zur Überwachung der elektronischen Kommunikation zu ermöglichen, deren erklärtes Ziel es ist, Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet vorzubeugen beziehungsweise aufzudecken. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (Datenschutzkonferenz) weist darauf hin, dass die von der EU-Kommission vorgesehene Wahl der Mittel äußerst zweifelhaft ist, denn hierdurch wären massenweise zum Teil sehr sensible Informationen sämtlicher Nutzender, die E-Mails oder andere Nachrichten in Online-Diensten austauschen,
unterschiedslos und verdachtsunabhängig von einer Überwachung betroffen.