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- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)
Mitteilung des Senats an die bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 03.04.2012
Kurzbeschreibung
regelt die Fusion der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) mit der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL)
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen